01 Leistung Catering – Eventveranstaltungen:

Die Gastro-Event Management GmbH & Co. KG verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich einen Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern  dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum der Gastro-Event Management GmbH & Co. KG. Die Nutzung dieses Materials in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung gestattet.

02 Auftragsbestätigung:

Ein Auftrag mit der Gastro Management kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Gastro-Event Management GmbH & Co. KG kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

03 Unkostenbeitrag:

In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist die Gastro-Event Management GmbH & Co. KG, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäß Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.

04 Geringfügige Änderungen:

Die Gastro-Event Management GmbH & Co. KG behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

05 Teilnehmerzahl:

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass, schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung der Teilnehmerzahl wird automatisch die ursprünglich gemeldete Anzahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

06 Annullierungen von Anlässen:

Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Bis 40 Tage vor dem Anlass: die entstandenen Kosten werden verrechnet

30 40 Tage vor dem Anlass:  45 % der vereinbarten Leistungen

20 – 30 Tage vor dem Anlass:  60 % der vereinbarten Leistungen

10 – 20 Tage vor dem Anlass:   80% der vereinbarten Leistungen

0-09 Tage vor dem Anlass:       100 % der vereinbarten Leistungen

07 Vermittlung • Organisation:

Die Gastro-Event Management GmbH & Co. KG anerbietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen. Sie erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 10% von deren Honorar. Der Vertrag schließt der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern direkt ab. Für die Organisation und das Supervising eines Anlasses erhebt Gastro-Event Management GmbH & Co. KG einen Honoraransatz von 15%.

08 Zahlungen:

Die Gastro-Event Management GmbH & Co. KG GmbH erhebt eventuell nach Absprache  eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 50% des Gesamtbetrags, zahlbar bei Auftragserteilung. Die zweite Akontozahlung beträgt 20%, 10 Tage vor Anlass. Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Sollte keine Akontozahlung vereinbart worden sein, ist die Rechnung nach Rechnungsstellung innerhalb 8 Tagen zahlbar. 

09 Gerichtsstand:

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gießen.